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德国最新技术移民法(九)

2022-03-21

§ 18d Forschung

学术研究

(1) Einem Ausländer wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis nach der Richtlinie (EU) 2016/801 zum Zweck der Forschung erteilt, wenn

在以下情况下,未经联邦就业局同意,外国国民可根据2016/801号指令获得研究目的的居留许可:

1. er

a) eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit einer Forschungseinrichtung abgeschlossen hat, die für die Durchführung des besonderen Zulassungsverfahrens für Forscher im Bundesgebiet anerkannt ist, oder

与在联邦内实施研究人员特别录取程序的研究机构签订了有效的录取协议或同等合同,以实施研究项目。或

b) eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung abgeschlossen hat, die Forschung betreibt, und

与进行研究的研究机构签订有效的准入协议或同等合同,以及

2. die Forschungseinrichtung sich schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen für

研究机构以书面形式承诺承担公共职位在验收协议终止后六个月内产生的费用:

a) den Lebensunterhalt des Ausländers während eines unerlaubten Aufenthalts in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und

在未经授权的欧洲联盟成员国逗留期间,对外国人的生活保障,以及

b) eine Abschiebung des Ausländers.

驱逐外国人

In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe a ist die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 60 Tagen nach Antragstellung zu erteilen.

第1(a)点所述情况下,居住证应在申请后60天内发放。

(2) Von dem Erfordernis des Absatzes 1 Nummer 2 soll abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Es kann davon abgesehen werden, wenn an dem Forschungsvorhaben ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Auf die nach Absatz 1 Nummer 2 abgegebenen Erklärungen sind § 66 Absatz 5, § 67 Absatz 3 sowie § 68 Absatz 2 Satz 2 und 3 und Absatz 4 entsprechend anzuwenden.

如果研究机构的活动主要由公共资金资助,则应免除第1(2)款的要求。如果研究项目中存在特定的公共利益,则可以省略。根据第1(2)款作出的声明应比照适用于第66款第5款,第67款第3款,以及第68条第2款第2句和第3句和第4句将相应地应用。

(3) Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz 1 Nummer 2 auch gegenüber der für ihre Anerkennung zuständigen Stelle allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf Grund einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

研究机构也可以根据与它签订的托管协议,向负责承认其一般所有外国人的机构作出第1款第2款所提及的声明。

(4) Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt. Nimmt der Ausländer an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teil, so wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens zwei Jahre erteilt. Wenn das Forschungsvorhaben in einem kürzeren Zeitraum durchgeführt wird, wird die Aufenthaltserlaubnis abweichend von den Sätzen 1 und 2 auf die Dauer des Forschungsvorhabens befristet; die Frist beträgt in den Fällen des Satzes 2 mindestens ein Jahr.

居住证应至少签发一年。外国人参加联盟或多边流动措施方案的,应当至少发放两年居留证。如果研究项目在较短的时间内进行,居住证将限制在研究项目的期限内,减损第1和第2句:第2号判决的时限至少为一年。

(5) Eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 berechtigt zur Aufnahme der Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und zur Aufnahme von Tätigkeiten in der Lehre. Änderungen des Forschungsvorhabens während des Aufenthalts führen nicht zum Wegfall dieser Berechtigung.

根据第1款,居留证的持有人有权在主办协议规定的研究机构从事研究活动,并从事教学活动。在停留期间对研究项目进行更改不会导致此授权的丢失。

(6) Einem Ausländer, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union international Schutzberechtigter ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind und er sich mindestens zwei Jahre nach Erteilung der Schutzberechtigung in diesem Mitgliedstaat aufgehalten hat. Absatz 5 gilt entsprechend.

在欧盟成员国享受国际保护的外国国民,如果符合第1款规定的条件,并在获得保护权后在该成员国居住至少两年,可获得研究目的居留许可。第5款应比照适用。

§ 18e Kurzfristige Mobilität für Forscher

研究人员的短期流动性

(1) Für einen Aufenthalt zum Zweck der Forschung, der eine Dauer von 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 360 Tagen nicht überschreitet, bedarf ein Ausländer abweichend von § 4 Absatz 1 keines Aufenthaltstitels, wenn die aufnehmende Forschungseinrichtung im Bundesgebiet dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaates mitgeteilt hat, dass der Ausländer beabsichtigt, einen Teil seiner Forschungstätigkeit im Bundesgebiet durchzuführen, und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Mitteilung vorlegt

以研究目的而停留的时间在360天内不超过180天,除第4(1)款外,如果联邦领土内的接收研究机构已通知联邦移民和难民局以及其他成员国的主管当局该外国人打算在联邦领土内开展其部分研究活动,并提交给了联邦移民和难民局,则外国人不需要居住证

1. den Nachweis, dass der Ausländer einen gültigen nach der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilten Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zum Zweck der Forschung besitzt,

证明外国人持有根据另一成员国 2016/801 号指令 (EU) 签发的有效居留许可,以便进行研究,

2. die Aufnahmevereinbarung oder den entsprechenden Vertrag, die oder der mit der aufnehmenden Forschungseinrichtung im Bundesgebiet geschlossen wurde,

与德国主办研究机构签订的托管协议或相应的合同,

3. die Kopie eines anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzes des Ausländers und

外国人认可的有效护照或护照更换副本,

4. den Nachweis, dass der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert ist.

证明外国人的生计是有保障的。

Die aufnehmende Forschungseinrichtung hat die Mitteilung zu dem Zeitpunkt zu machen, zu dem der Ausländer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/801 stellt. Ist der aufnehmenden Forschungseinrichtung zu diesem Zeitpunkt die Absicht des Ausländers, einen Teil der Forschungstätigkeit im Bundesgebiet durchzuführen, noch nicht bekannt, so hat sie die Mitteilung zu dem Zeitpunkt zu machen, zu dem ihr die Absicht bekannt wird. Bei der Erteilung des Aufenthaltstitels nach Satz 1 Nummer 1 durch einen Staat, der nicht Schengen-Staat ist, und bei der Einreise über einen Staat, der nicht Schengen-Staat ist, hat der Ausländer eine Kopie der Mitteilung mitzuführen und den zuständigen Behörden auf deren Verlangen vorzulegen.

主办研究机构应在外国人在欧盟另一个成员国提交2016/801号指令(欧盟)范围内的居留许可申请时发出通知。如果当时接收研究机构还不知道外国人打算在联邦领土上开展部分研究活动,则必须在知道该意图时发出通知。外国人在按照不是申根国的1号判决签发居留证时,通过不是申根国的入境时,必须携带通知副本,并应其要求向主管机关出示。

(2) Erfolgt die Mitteilung zu dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt und wurden die Einreise und der Aufenthalt nicht nach § 19f Absatz 5 abgelehnt, so darf der Ausländer jederzeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels in das Bundesgebiet einreisen und sich dort zum Zweck der Forschung aufhalten. Erfolgt die Mitteilung zu dem in Absatz 1 Satz 3 genannten Zeitpunkt, so darf der Ausländer nach Zugang der Mitteilung innerhalb der Gültigkeitsdauer des in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Aufenthaltstitels des anderen Mitgliedstaates in das Bundesgebiet einreisen und sich dort zum Zweck der Forschung aufhalten.

如果通知是在第1(2)款所述的时间发出的,并且入境和停留没有按照第5(19f)款的规定被拒绝,则外国人可以在居留许可有效期内随时进入联邦领土并在那里停留以进行研究。如果通知是在第1(3)款所述日期发出的,则外国人可在第1(1)(1)款所述居留许可有效期内获得通知后,为研究目的进入并停留在其他成员国的联邦领土内。

(3) Ein Ausländer, der die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt, ist berechtigt, in der aufnehmenden Forschungseinrichtung die Forschungstätigkeit aufzunehmen und Tätigkeiten in der Lehre aufzunehmen.

符合第1款要求的外国人有权在主办研究机构从事研究活动和教学活动。

(4) Werden die Einreise und der Aufenthalt nach § 19f Absatz 5 abgelehnt, so hat der Ausländer die Forschungsstätigkeit unverzüglich einzustellen. Die bis dahin nach Absatz 1 Satz 1 bestehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels entfällt.

如果根据第19f段第5款拒绝入境和居留,外国人必须立即停止其研究活动。根据第1款第1款,在此之前,对现有居留证要求的豁免应停止适用。

(5) Sofern keine Ablehnung der Einreise und des Aufenthalts nach § 19f Absatz 5 erfolgt, wird dem Ausländer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt zum Zweck der Forschung im Rahmen der kurzfristigen Mobilität ausgestellt.

除非根据第5(19f)款拒绝入境和居留,否则联邦移民和难民局应向外国人签发短期流动研究的入境和居留证明。

(6) Nach der Ablehnung gemäß § 19f Absatz 5 oder der Ausstellung der Bescheinigung im Sinne von Absatz 5 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist die Ausländerbehörde gemäß § 71 Absatz 1 für weitere aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig. Der Ausländer und die aufnehmende Forschungseinrichtung sind verpflichtet, der Ausländerbehörde Änderungen in Bezug auf die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen anzuzeigen.

在联邦移民和难民局根据第5(19f)款拒绝或根据第5款颁发证书后,外国当局应负责根据第71(1)款采取进一步的居住措施和作出决定。外国人和接收研究机构有义务将第1款所述条件的任何变化通知外国主管当局。